
Vor einem Jahr war der digitale Nachbau Verstorbener noch ein Nischenthema für Tech-Ethiker. Heute ist daraus ein Markt geworden. Branchenschätzungen zufolge soll die digitale Nachlassindustrie bis 2034 ein Volumen von rund 80 Milliarden US-Dollar erreichen, fast eine Vervierfachung gegenüber 2024. Anbieter wie StoryFile, Hereafter AI, das umbenannte Eternos (jetzt Uare.ai) trainieren neuronale Modelle mit Sprachaufnahmen, Texten und Videos und lassen daraus Avatare entstehen, die mit Hinterbliebenen kommunizieren können.
Ella Lim vom Schwartz Reisman Institute der University of Toronto hat in einem juristischen Kommentar zusammengetragen, wo das hinführt. Project December verlangt 10 Dollar dafür, Verstorbene im Chat nachzuahmen. re;memory baut Avatare aus Fotos und kurzen Clips. Lims Kernpunkt: Die Datennutzung erfolgt überwiegend ohne dokumentierte Zustimmung der Person, um die es geht. Nutzende können den Bot zudem dazu bringen, Dinge zu sagen, die der echte Mensch nie geäußert hätte. Damit sei die Menschenwürde der Toten betroffen, ein Schutzgut, das das Datenschutzrecht der meisten Länder nicht kennt.
Regulatorisch tut sich wenig. Kalifornien hat zum 1. Januar 2026 als erster US-Bundesstaat AI-Companion-Chatbots reguliert, darunter Replika.
Anbieter müssen offenlegen, dass es sich um KI handelt. Posthume Daten sind dort aber nicht erfasst. Lim schlägt eine Ausweitung der Datenschutzgesetze auf Verstorbene vor, kombiniert mit digitalen Nachlassregelungen analog zum Testament.
In der Praxis ist davon bislang nichts in Sicht. Wer das Geschäft mit der Trauer ethisch begleiten will, hat aktuell keine rechtlichen Hebel, nur die Hoffnung auf eine kritische Öffentlichkeit.
Zum Artikel: From mourning to machine: Griefbots, human dignity, and AI regulation