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Der Tod im Sozialen Netzwerk

Eine Profilseite in einem sozialen Netzwerk kann nach dem Tod eines Menschen ein wichtige Rolle für die Hinterbliebenen einnehmen. Doch wer schützt das Andenken an die verstorbene Person vor digitalem Vandalismus?

Das soziale Netzwerk “Myspace.com” aus den USA erfreut sich auch unter Jugendlichen in Deutschland großer Beliebtheit.
Es ist dort möglich auf einer Profilseite Informationen über die eigene Person, die Interessen und die Freunde einzutragen. Eigene Fotos und eine Kommentarfunktion gibt es selbstverständlich auch.
Stirbt eine Person, dann ist die Profilseite in der Regel unbetreut. Da Jugendliche häufig eines unnatürlichen Todes sterben (Krankheit, Unfall, Suizid), nutzen die Freunde im Netzwerk die nun verwaiste Profilseite, um mit Hilfe der Kommentarfunktion ihre Trauer auszudrücken.

In Amerika gibt es eine Internetseite mit den Namen Mydeathspace, auf der Todesfälle aufgelistet werden. Der Klick auf ein Foto führt direkt zum Profil des Verstorbenen. Angeblich werden Tageszeitungen nach Namen von z.B. Unfallopfern durchsucht und dann recherchiert, ob diese Person eine Myspace-Profilseite hatte.
Mit Hilfe von Werbung wird versucht, den Voyeurismus der Menschen zu Geld zu machen.

Sobald jemand stirbt, sucht sich die Trauer ihren Weg

Handelt es sich um einen Prominenten, dann wird in der Regel das Gästebuch der offiziellen Homepage zum Ziel der Trauerbekundungen. Bei weniger bekannten Menschen wird diese Aufgabe eine Profil-Seite in einem sozialen Netzwerk übernehmen. Dies ist selbstverständlich nicht kritikwürdig – im Gegenteil, trauernde Gruppen wollen sich zu Recht gegenseitig ihre Trauer bekunden.

Die Profil-Seite des Verstorbenen kann natürlich nicht mehr durch diesen selbst moderiert bzw. vor digitalem Vandalismus geschützt werden. Die Erfahrung zeigt, das es im Falle einer fehlender Kontrolle fast zwangsläufig zu unangemessenen Einträgen kommt. Ist der Tod zum Beispiel durch einen Selbstmord eingetreten, wird ggf. voller Fantasie über die Gründe spekuliert. Handelt es sich um ein Gewaltverbrechen, dann schlägt die Trauer häufig in Wut um, es kommt zu einer Art Wettbewerb, wer die spektakulärsten Rachegedanken bieten kann – das Profil wird zu einem digitalem Pranger.

Damit das Ansehen des Verstorbenen und der Familie in der Öffentlichkeit keinen Schaden nimmt, ist es im Interesse der Angehörigen, mit Hilfe eines Logins die Möglichkeit zu haben, regulierend einzugreifen. Doch haben Eltern überhaupt die nötige Medienkompetenz, um über das Digitale-Ich der verstorbenen Person informiert zu sein? Gehört es nicht gerade zur jugendlichen Identitätsfindung dazu, die nähere Umgebung außerhalb der eigenen Generation im Unklaren über die digitalen Aktivitäten zu belassen?

Es gibt also zwei gegensätzliche Bedürfnisse: Angehörige werden vermutlich (aus Unkenntnis?) eher für eine Löschung des Profils sein. Der nähere Freundeskreis der verstorbenen Person wird vermutlich Wert darauf legen, das aus der Profil-Seite zumindest für einige Zeit eine Erinnerungsseite wird. Auf dieser soll es weiter die Möglichkeit geben, Trauerbekundungen zu hinterlassen.

Es ist vermutlich keine gute Idee, sich auf die Hilfe der Anbieter des sozialen Netzwerke zu verlassen. Eine Anfrage an Myspace, ob es dort ein Verfahren zum Umgang mit Profilen von verstorbenen Personen gibt, blieb unbeantwortet.
Besser dagegen die Fotocommunity aus Deutschland. Wie aus dem Kommentar zum Artikel Wann stibt das digitale Ich zu entnehmen ist, werden dort die Profile in Absprache mit den Angehörigen oder Freunden einer Trauersektion zugeordnet und von der Community-Managerin dauerhaft betreut. Das ist vorbildlich – wird aber vermutlich bei den großen internationalen Netzwerken nicht so gehandhabt.

Was also tun?

Wie wäre es mit einem “versiegelten” Umschlag im eigenen Schreibtisch. Darin die Adressen und Zugangsdaten der eigenen Webseiten – und der Name einer Vertrauensperson mit ausreichender Medienkompetenz. Diese Person bekommt die Aufgabe, z.B. für die Zeit des Trauerjahres ein Auge auf die Inhalte der Profilseite zu werfen. Am Ende des Trauerjahres ist es dann soweit loszulassen – die Profilseite kann ohne ein schlechtes Gefühl haben zu müssen, gelöscht oder für weitere Ergänzungen geschlossen bzw. gesperrt werden.

Könnt ihr euch vorstellen, einen “versiegelten Umschlag” für den Fall der Fälle zu deponieren?

Oder gibt es gute Gründe, die gegen ein solches Vorgehen sprechen?

Würdet Ihr für ein Jahr die Aufgabe übernehmen, eine Profilseite zu moderieren? Oder sogar länger?

Update 28.10.2009: Facebook führt Memorialized Profiles für Verstorbene ein

Update 17.11.2009: Der Heise-Verlag bzw. DPA hat aufgelistet, wie die diversen Anbieter mit diesem Thema umgehen. Deutliche Worte findet dort auch ein Datenschützer zu solchen Anbietern, die die zentrale Verwaltung von Zugangsdaten anbieten, damit diese im Todesfall an die Angehörigen ausgehändigt werden können.
Digitale Besitztümer als Erbe: Wer bekommt die Passwörter?

Mir ist ein aktueller Fall bekannt, in dem myspace nach dem Tod des Mitglieds dessen „Freunde“ gelöscht hat. Dies geschah auf Bitten, und zwar innerhalb weniger Tage. Möglicherweise die (neue?) Politik von myspace.

Verfasst von sam (nicht überprüft) am 6 März, 2008 - 14:25

Sorry, ich nehme es zurück – die „Freunde“ sind wieder da. War wohl nur ein technischer Fehler??

Verfasst von sam (nicht überprüft) am 7 März, 2008 - 00:30

Hinweis

Nicht alle Internet-Quellen archivieren Artikel dauerhaft. Möglicherweise funktionieren daher einzelne Verweise nicht mehr.


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